Informationen, Daten und ihre guten Beziehungen

„Daten- bzw. Informationseigentum“ müssen neu gedacht und definiert werden. Dieser Gedanke war mir während meiner Arbeit an meinem Buch „Digitalotopia – Sind wir bereit für die (R)Evolution der Wirklichkeit?“ gekommen und hat sich bei der Übersetzung des Buches “The Open Revolution” von Rufus Pollock noch weiter vertieft. Die Idee und Kernthese dazu lautet, dass für das digitale Informationszeitalter und für die Einführung einer Open Welt die Definition eines „relationalen Dateneigentums“ bzw. eines „relationalen geistigen Eigentums“ eine notwendige Säule ist.

Zunächst einmal kurz eine Erklärung aus dem “Die Open Revolution” Buch von Rufus was unter “Open” zu verstehen ist (Kapitel 3.2 – “Was bedeutet Open? Freiheit zur Nutzung, Weiterentwicklung und Teilen”):

“…Was bedeutet dann „open“ bzw. Offenheit? Nun, Open Information muss mehr sein als nur verfügbar. Es sind Informationen, die universell und frei verwendet werden können, auf die weiter aufgebaut werden kann und die weitergegeben, also frei geteilt, werden können.

Alle drei dieser Bestimmungen sind unerlässlich. Damit Informationen als offen bzw. open angesehen werden können, müssen sie zunächst für uns alle zugänglich sein und unentgeltlich genutzt werden können. Zweitens müssen wir technisch und rechtlich frei sein, darauf uneingeschränkt für unsere eigenen Zwecke aufzubauen. Und schließlich müssen wir in der Lage sein, die Informationen und alles, was wir darauf aufgebaut haben, mit allen anderen zu teilen…

Nutzung (freier Zugriff), Weiterverwendung (auch Verändern) und Teilen sind die drei Kernmerkmale der Offenheit, wie sie in der Open Definition beschrieben sind: https://opendefinition.org/…”

Nun wieder zurück zum Thema “Dateneigentum”. Denn die Frage nach dem „Dateneigentum“ ist bisher nicht klar und abschließend sinnvoll beantwortet. Die Frage nach dem „Informationseigentum“ wird hingegen in der Regel mit den Konzepten des „geistigen Eigentums“, basierend auf Urheber- und Patentrechten, beantwortet. Doch was das genau im Digitalzeitalter bedeutet, sollte erneut tiefer auch informationsphilosophisch, datenphilosophisch, und politisch hinterfragt werden. In jüngster Zeit starten Politiker wieder den Vorstoß Dateneigentum definieren und festlegen zu wollen. Häufig schwingt dabei die Intention mit, die Industrie stärken zu wollen, damit sie neue digitale Geschäftsmodelle darauf aufbauen und die Daten monetarisieren kann. Denn die Daten werden dabei häufig als das neue Öl im Informationszeitalter bezeichnet. Wir sollten Daten und auch Informationen jedoch eher verstehen als das neue Grundwasser, welches wir nicht nur als Ressource verbrauchen, sondern um dessen Erhalt, Qualität und Erneuerung wir uns kontinuierlich und verantwortungsvoll als Gemeinschaft heute und in Zukunft kümmern müssen.

Doch gehören beispielsweise die Daten, die ein modernes smartes und vernetztes Automobil generiert, dem Fahrzeugbesitzer oder dem Automobilhersteller? Vielleicht ist es falsch und auch nicht sinnvoll diese Fragen eindeutig beantworten zu wollen. Möglicherweise sollte die Antwort auf diese Frage eher lauten, dass diese Daten einem neutralen Daten-Treuhänder anvertraut werden sollten, der die Interessen von Herstellern und Kunden wahrt. Die Daten stehen jedenfalls in Beziehung zu beiden Parteien. Oder vielleicht sollten die Daten auch allen gehören, womit sie eher Commons, also Gemeingut, wären. Daher lautet meine These, dass eine Art relationales Dateneigentum bzw. relationales Informationseigentum definiert werden sollte. Um ein relationales Eigentum würde es sich handeln, wenn eine Person (natürliche oder juristische und zukünftig vielleicht auch digitale Person) lediglich Eigentümer der Personen-Beziehung zu den Daten bzw. Informationen, nicht jedoch Eigentümer der Daten selbst, ist. Daten und Informationen wären dann also quasi Offen. D.h. die Daten dürften von Dritten genutzt werden, lediglich der Personenbezug müsste zumindest zu Lebzeiten unter der Kontrolle der Person selbst, oder der Kontrolle eines Daten-Treuhänders liegen und per Default privat sein.

Im Buch “Die Open Revolution” wird in Kapitel „3.1 – Was ist Information?“ definiert was unter dem Begriff Information im Kontext seines Buches verstanden wird. Es sind primär nicht private Informationen, die öffentlich zugänglich sind und eine gewisse geistige Schöpfungshöhe haben, wie beispielsweise Musik, Filme, Bücher, Artikel, Forschungsergebnisse, Wissen, Erkenntnisse, Software, Medikamentenformeln, Kunstwerke und vieles mehr. Dies sind alles Immaterialgüter die legal oder legitim verkauft oder an Dritte weitergegeben werden können. Doch es gibt eben auch Informationen bzw. Daten, die an sich privat sind und auch bleiben sollen. Als Beispiele dafür werden private Fotos und E-Mails genannt. Und auch auf diese Art von Daten bzw. Informationen nehme ich nun Bezug, um das Konzept des „relationalen (Daten-)Eigentums“ weiter zu verdeutlichen. Zunächst scheint es nämlich logisch, dass nicht jede Information oder jedes Datum öffentlich sein sollte. Schließlich sollte meine Frau oder mein Patenkind nicht wissen, was sie zu Weihnachten oder zum Geburtstag geschenkt bekommen. Mein Kontoauszug ist auch eine private Sache. Auch mein persönliches Tagebuch ist zunächst eine Sache, die nur mich und noch nicht Mals meinen nächsten lieben Menschen etwas angeht. Doch die Bedeutung und die Privatheit solcher Informationen bzw. Daten ist vielleicht auch eben nur relativ und kann sich ändern. So kann nach dem Tode einer Person dessen Tagebuch für die Familienangehörigen sehr wertvoll sein. Um die Relativität von Privatheit und das Konzept des relationalen Eigentums von Daten bzw. Informationen verständlicher zu machen, sind im Folgenden zwei Beispiele aufgeführt:

Erstes Beispiel: Dass historische Aufzeichnungen und erhaltene Schriftwechsel wichtig sind ist klar, denn ohne sie wäre nicht bekannt, dass Cäsar und Cleopatra ein Paar waren. Und ohne nach seinem Tode aufgetauchte Briefe hätten Historiker nicht in Erfahrung gebracht, dass der Philosoph Martin Heidegger eine Liebesbeziehung mit seiner einstigen Studentin, der Politikerin Hanna Arendt hatte. Für die Geschichtswissenschaftler von heute und die in der Zukunft sind Big Data und Data Science von wichtiger Bedeutung für die Analyse und Forschung auf Basis digital vorliegender Daten. Für Historiker in der Zukunft werden unsere digitalen Spuren wertvolle Ressourcen sein, um Erkenntnisse über die Vergangenheit zu gewinnen. Wie haben Menschen gelebt? Was haben sie gedacht? Was hat sie bewegt und was hat sie zu Entscheidungen oder Handlungen motiviert? Die Briefe der Menschen von heute und morgen sind jedoch überwiegend Messenger-Nachrichten, Posts oder Tweets. Die europäische Datenschutzgrundverordnung sieht jedoch strenge Regeln für das Zwangslöschen von Daten durch Diensteanbieter vor. Historiker müssten hier also eigentlich Alarm schlagen. Denn welche Daten sollen Geschichtswissenschaftler im 22. Jahrhundert analysieren, wenn im 21. Jahrhundert jedoch kaum noch Briefe geschrieben werden und alle datenverarbeitenden Dienste beispielsweise die Daten zu den Short-Message Nachrichten oder Posts ihrer Nutzer spätestens einige Jahre nach deren Kündigung oder deren Tod löschen müssen. Gehören den Nutzern von digitalen Diensten überhaupt die Daten, die sie durch ihre Nutzung dabei erzeugen? Oder gehören die Daten den Anbietern der Dienste? Den Diensteanbietern sollten diese Daten besser nicht gehören. Denn das hätte zur Konsequenz, dass sie nicht verlässlich aufgehoben wären oder ein Monopol entstehen könnte. Würde ein Dienst beendet werden, weil das Unternehmen vielleicht aufgelöst wird, dann könnte es passieren, dass die Daten auf dem Elektronikschrott landen. Die Social Media Daten  in den Händen von Unternehmen wie Facebook hingegen führen zu Monopolen und werden zu einer Bedrohung unserer Demokratien. Auch könnte es dazu kommen, dass Historiker solche Daten bei Diensteanbietern teuer einkaufen müssten, um für ihre Forschung oder Service Zugriff darauf zu erhalten. Die Eigentumsrechte liegen damit vielleicht eher besser bei allen Menschen, gehen damit insbesondere auf unsere Nachfahren über und wären daher so etwas wie Commons, also Allgemeingut. Dann könnten die Daten wenigstens in einem (digitalen) historischen Archiv aufgehoben werden und würden auch Geschichtswissenschaftlern kommender Jahrhunderte als Ressourcen zur Verfügung stehen können. Ist es daher vielleicht an der Zeit intensiver über ein natürlich hochsicheres dezentral aufgebautes Big Data Archiv für historische digitale Daten nachzudenken, um die wertvollen von den Menschen im 21. Jahrhundert generierten Daten für zukünftige Generationen von Wissenschaftlern und Historikern zum Zwecke der Datenanalyse zur Geschichtsforschung zu erhalten. Sicherlich hätte ein solches Archiv mindestens ein Speicherplatz- sowie ein Finanzierungs-Problem zu lösen, um Realität werden zu können. Auch die Anforderungen an die Sicherheit würden eine große Herausforderung darstellen. Der Zugriff auf Daten aus dem Archiv dürfte natürlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Sperr- bzw. Schutzfristen erfolgen, wie sie im Archivwesen auch heute insbesondere für personenbezogene Daten gelten. Ein solches Archiv erscheint eine durchaus sinnvolle wenn auch sensible Sache zu sein. Eine fiktive und satirische Geschichte mit Erläuterungen findet sich dazu im Artikel „Das verlorene 21. Jahrhundert für die Geschichtswissenschaften, kein Big Data wegen DSGVO und Dateneigentums-Gesetz?“ (auf www.digitalotopia.net). 

Zweites Beispiel: Auch am Beispiel der medizinischen Forschung und Behandlung lässt sich das Problem der Dateneigentümerschaft weiter veranschaulichen. Natürlich möchte vermutlich fast jeder naiv gedacht irgendwie, dass seine persönlichen Gesundheitsdaten und Informationen zu Krankheitsverläufen weitestgehend privat sind. Doch für die Forschung und Behandlung ist es quasi im Zeitalter von Big Data und auch für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) unerlässlich, dass weltweit maximal viele solcher Daten vorhanden sind und breit genutzt werden können. Und das geht nur wenn alle diese Gesundheitsdaten in einer für alle Forschungs- und Behandlungseinrichten, seien sie privat oder öffentlich, zugänglichen Datenbanksystem vorliegen. Für die Analyse eines radiologischen Bildes mittels KI und die Ableitung einer individuell optimalen Therapie bedarf es beispielsweise maximal viele qualitativ hochwertige Vergleichs- bzw. Referenzdaten. Ein Mensch könnte diese reichhaltige Fülle der Millionen oder vielleicht irgendwann Milliarden Vergleichsdaten „manuell“ zwar nicht verarbeiten. Doch für eine Maschine, die den menschlichen Arzt oder Forscher bei der Analyse unterstützt ist das möglich. Sie kann ein radiologisches Bild mit Millionen solcher Bilder auf der ganzen Welt vergleichen und daher potenziell eine optimale Diagnose aus dem Bild erstellen. Das gleiche gilt auch für die Daten aus Blutbildern, anderer Vitalparameter oder gar Lebensgewohnheiten. In der Konsequenz müssten persönliche Gesundheitsdaten also weitestgehend offen zugänglich gemacht werden. Und das einzige was das Individuum dabei nicht möchte ist, dass in oder aus diesen Daten die Beziehung zur natürlichen Person, also der Personenbezug, erkennbar ist. Und genau hier kann das Konzept des relationalen Dateneigentums zum Tragen kommen. In einer idealen digitalen Welt gehören meine Gesundheitsdaten der Welt aller Forscher, Ärzte und anderer Patienten. Doch die Beziehung zu diesen Daten, also die Information, dass ein bestimmter Satz an Daten genau meiner Person zugeordnet werden kann, gehört mir und nur mir. Und im Zweifelsfalle erteile ich meinen behandelnden Ärzten das Recht diesen Personenbezug kennen zu dürfen, um mich persönlich bestmöglich behandeln zu können.


Digitalotopia ist ein Ort in der Zukunft, der so gut sein kann und wird, wie wir ihn gestalten. Doch dazu bedarf es neue Regeln und Konzepte dazu, wie Technologien – beispielsweise Künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data oder Blockchain – eingesetzt werden und wie wir mit den auf unserer Welt zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen. Zum einen handelt es sich bei diesen Ressourcen natürlich um die Natur in Form von beispielsweise Land, Luft, Wasser, Lebewesen oder ab- bzw. angebauten Rohstoffen. Zum anderen bezieht sich das natürlich auch auf die von unseren Industrien daraus hergestellten physischen Güter und Infrastrukturen, wie beispielsweise unsere Autos, Smartphones, Straßen oder Häuser. Und zu guter Letzt sind damit im Digitalzeitalter natürlich auch unsere geschaffenen digitalen bzw. Immaterialgüter, also Daten und Informationen, gemeint.

Neben einem ökologisch nachhaltigen Wirtschaften könnte ein weiterer wesentlicher Schlüssel für ein zukünftiges Digitalotopia, als nachhaltige und humane digitale Utopie, eben darin liegen, welches Verständnis wir für den Umgang mit den geistigen und dabei insbesondere den digitalen Immaterialgütern und Daten haben. Dazu sollten die Diskussionen um ein „geistiges Eigentum“ bzw. um ein „Dateneigentum“ durch Diskussionen über ein „relationales Dateneigentum“, „relationales Informationseigentum“ bzw. ein „relationales geistiges Eigentum“, bei dem die Beziehungen von Personen und Daten bzw. Informationen in den Mittelpunkt rücken, ersetzt werden. Ein Konzept des relationalen Daten- bzw. Informationseigentums sollte auch das Konzept einer relationalen und damit relativen Privatheit von Daten bzw. Informationen konzeptionell einschließen. Für das sichere Managen dieser Relationen zwischen Personen auf der einen Seite und Daten bzw. Informationen auf der anderen Seite, können neben legalen Institutionen, die Verträge sowie Lizenzen aushandeln und die Regularien vorgeben, Technologien wie Big Data, Künstliche Intelligenz und Blockchain zum Einsatz kommen. Mittels Big Data und Blockchain könnten die Daten und ihre Relationen gespeichert und verwaltet sowie Vertrauen hergestellt werden. Künstlich intelligente Algorithmen, die der Allgemeinheit gehören müssten, könnten dazu eingesetzt werden, die Beziehungen, Veränderungen und Nutzung der Daten zu erkennen. So wäre es dann auch möglich ein intelligentes Vergütungssystem für digitale Daten und Informationen aufzubauen, welches die von Menschen definierten Regeln für die Vergütung und den Schutz umsetzt. Ganz entsprechend dem Konzept des Vergütungsrechtssystems in einer “Open” Welt, so wie Rufus Pollock es in seinem Buch “Open Revolution” für den Umgang mit Informationen vorsieht.

Die Social-Media und Blogging Plattform Steemit beispielsweise hat basierend auf der Blockchaintechnologie bereits ein Vergütungssystem aufgebaut und geht dabei das Problem der Content-Monetarisierung im Internet an. Die Inhalte werden in einer Blockchain gespeichert bzw. zumindest in ihr referenziert. Posts, Bewertungen und Kommentare können so über die STEEM Dollars (Smart Media Token) entlohnt werden. Die Höhe der Belohnung, die ein Autor durch eine Bewertung eines anderen Users erhält, hängt dabei von der Menge an STEEM Power ab, welche Letzterer besitzt. Inhalte müssen so nicht mehr über Werbung oder Premium Modelle finanziert werden, stattdessen erfolgt die Monetarisierung quasi über die Relevanz und Nutzung der Inhalte. So ließe sich über einen solchen Mechanismus quasi ein Vergütungssystem für Immaterialgüter gewährleisten, wie es ein Vergütungsrechtssystem vorsähe. Die STEEM Dollars werden im Übrigen als Bitcoins ausgezahlt.

Zukünftig im Zeitalter von Open Information mit einem Vergütungsrechtssystem würde sich das Verhalten der Schöpfer von Informationen dahingehend umdrehen, dass sie nicht mehr bestrebt wären, wie heute ihre Informationen zu schützen und daher eher geschlossen zu halten, um eine Monetarisierung sicherzustellen. Stattdessen würde sich das proaktive, freie und offene Bereitstellen der Daten lohnen, da dann eine Vergütung oder Attribuierung unmittelbar erfolgen kann.

Ein Konzept, welches den Personenbezug zu Daten konzeptionell adressiert, dabei zwar die Dateneigentümerschaft betont und welches das Internet in Bezug auf Dateneigentum, Datenschutz und Datennutzung demokratisieren will, ist das von Tim Berners-Lee, dem Begründer des World Wide Web, ins Leben gerufene Projekt Solid] (abgeleitet von “Social Linked Data”). Solid ist ein vorgeschlagener Satz von Konventionen und Werkzeugen für den Aufbau dezentraler sozialer Anwendungen, die auf dem Linked Data Prinzipien (vernetzte Daten) basieren. Solid ist modular und erweiterbar und stützt sich so weit wie möglich auf bestehende W3C-Standards und -Protokolle.

Solid basiert dabei auf drei Hauptprinzipien:

  1. Echter Datenbesitz: Die Benutzer sollten die Freiheit haben zu wählen, wo sich ihre Daten befinden und wer darauf zugreifen darf. Dazu sollen die Daten der jeweiligen Benutzer in sogenannten Pods (“Personal Online Data Stores”) gespeichert werden, die der vollständigen Kontrolle der Benutzer bzw. Dateneigentümer unterstehen. Die Pods können entweder auf einem eigenen Server liegen oder von einem Dienstleister bereitgestellt werden. Durch die Entkopplung von Inhalten von der eigentlichen Anwendung gewinnen die Anwender die Hoheit über ihre Daten zurück.
  2. Modularer Aufbau: Da Anwendungen von den Daten, die sie produzieren, entkoppelt sind, können Benutzer die Bindung zu Anbietern vermeiden und nahtlos zwischen Anwendungen und Servern für die Speicherung persönlicher Daten wechseln, ohne Daten oder soziale Verbindungen zu verlieren.
  3. Wiederverwendung vorhandener Daten: Entwickler können leicht innovativ sein, indem sie neue Apps erstellen oder bestehende Apps verbessern, während sie gleichzeitig bestehende Daten, die von anderen Apps erstellt wurden, wiederverwenden.

Vielleicht bringen auch die vielen Diskussionen um die europäische Datenschutzgrundverordnung den Stein ins Rollen die Konzepte zum Dateneigentum bzw. geistigen Eigentum neu und anders zu durchdenken. Eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) könnte vielleicht besser durch eine Human Intelligent and Meaningful Data Usage Regulation (HIMDUR) ersetzt werden, die eine sichere, intelligente Datennutzung zu humanen und sinnvollen Zwecken regelt. Denn Big Data Anwendungen bedürfen einer sicheren und reichhaltigen Datenfülle. Innovation, Kreativität und Fortschritt brauchen ebenfalls eine Vielfalt offener Daten und offener Informationen. Denn nur mit einer intelligenten Verknüpfung von reichlich Daten bzw. Informationen und deren Analyse, beispielsweise in der medizinischen Diagnostik oder Forschung, können neue und nützliche Erkenntnisse und optimale Behandlungen hervorgebracht werden. Bei einer Daten- bzw. Informationssparsamkeit, bei der Daten bzw. Informationen für eine weitere Nutzung weitestgehend weggeschlossen, der Zugang eingeschränkt ist, sie voneinander in Silos getrennt sind, sie nicht erhoben oder gar gelöscht werden, ist das nicht möglich. Es bedarf also einer humanen, nachhaltigen sowie sinnvollen Nutzung einer reichhaltigen Daten- sowie Informationsfülle basierend auf Open Konzepten, um die ökonomischen, ökologischen, politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu meistern.

Es braucht also eine neue „Informationspolitik“ bzw. „Digitalpolitik“. Doch “Informationspolitik” ist ein Begriff, der kaum verstanden wird, schreibt Rufus Pollock. Mit „Informationspolitik“ ist ein politisches Verständnis von digitalpolitischen Zusammenhängen und politischen Entscheidungen rund um das Thema digitale Information, also auch digitale Immaterialgüter,  gemeint. Die veröffentlichten Manifeste der politischen Parteien erwähnen es nur selten, und wenn sie es tun, ist es in der Regel nur, um Dogmen über Innovation und Recht auf geistiges Eigentum zu wiederholen. So wird auf europäischer Ebene über  Artikel § 13 UrhG (Urheberrechtsgesetz) diskutiert und fataler Weise über eine “Copyright Reform” gestritten, die rückwärtsgewandte Leistungsschutzrechte ausweiten und Uploadfilter einführen will, statt über die Einführung eines fortschrittlichen Vergütungsrechtssystems nachzudenken, mit dem eine Open Welt möglich wäre.

Wird die digitale Revolution uns eine digitale Diktatur oder eine digitale Demokratie bringen? Bei dieser Frage geht es nicht um Privatsphäre, Überwachung, Künstliche Intelligenz oder Blockchain (bzw. Distributed Ledger Technologie). Sondern es geht um das Thema Eigentum und dabei insbesondere um geistiges Eigentum bzw. Eigentum von Informationen und Eigentum von Daten in einer digitalen Welt. Einige Antworten dazu sind potenziell Konzepte zu Open Information sowie relationales Dateneigentum bzw. relationales Informationseigentum in Verbindung mit sicheren Konzepten für eine relativen Privatheit von digitalen Daten und Informationen. 

Es braucht neue Regeln für das Informationszeitalter, denn wir spielen noch nach alten Regeln in einer neuen Welt.

Es ist an der Zeit, dies zu ändern.

Möge die politische Macht mit uns sein!

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