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Das verlorene 21. Jahrhundert für die Geschichtswissenschaften, kein Big Data wegen DSGVO und Dateneigentums-Gesetz?

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Nachricht aus der Zukunft, Nachricht aus Digitalotopia:

Wir schreiben das Jahr 2118. Auf einer internationalen Konferenz, die in Asilomar abgehalten wird, erklären Wissenschaftler verschiedener Disziplinen das 21. Jahrhundert aus geschichtswissenschaftlicher Sicht zum verlorenen Jahrhundert. Für ihre Forschungen würden die Wissenschaftler gerne auf die vielen damals generierten Daten zurückgreifen, um daraus mit ihren superintelligenten Computern wertvolle Erkenntnisse für die Medizin, Soziologie oder die Geschichtswissenschaften zu generieren. Denn in der Zwischenzeit ist es den Menschen gelungen, künstliche Superintelligenz sowie frei fließende und dennoch die Persönlichkeitsrechte schützende Datenströme zu ausschließlich sinnvollen und menschenwürdigen Anwendungen nutzbar zu machen. Doch der größte Teil der Daten aus der damaligen Zeit wurde gelöscht. Lediglich aus überschaubaren Daten, die aus Inschriften auf Grabsteinen, aus eBooks oder verstaubten Büchern in Nationalbibliotheken, aus Dokumentarfilmen oder aus Hollywoodfilmen rekonstruiert werden konnten, lässt sich wage mittels Datenanalyse herleiten, wie die Menschen damals lebten oder was die Menschen der damaligen Zeit bewegte.

Was war damals geschehen? Es war der Beginn des Digitalzeitalters. Die Menschen waren verunsichert was mit ihren Daten geschieht. Es kam mehrfach zum Missbrauch von Daten. Das prominenteste Beispiel, welches in die Geschichtsbücher eingegangen ist, war der Facebook und Cambridge-Analytica Skandal. Beide Unternehmen existieren heute übrigens nicht mehr. Cambridge Analytica meldete kurz nach Bekanntwerden des Skandals Insolvenz an. Das aus heutiger Sicht vorsintflutliche soziale Netzwerk Facebook wurde mit Gründung des weltweiten virtuellen Interessensnetzwerks Digitalotopia, einem sogenannten Decentralized Borderless Voluntary Nation (DBVN), als zu den Commons Infrastrukturen gehörig erklärt. Heute gehören solche sozialen Netzwerke daher den Menschen und sie werden auch von Ihnen über partizipative Prozesse kontrolliert, verwaltet und weiterentwickelt. Am 25. Mai des Jahres 2018 trat damals die mit positiven Absichten ins Leben gerufene Neuauflage der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft. Anfänglich führte sie zu vielfachen Verunsicherung, einigen Wirren und einem heftigen Diskurs zweier konträrer Lager. Die beiden Lager wurden angeführt auf der einen Seite von dem Politiker und Datenschützer Jan Philip Albrecht und auf der anderen Seite vom Autor und Internet-Unternehmer Sascha Lobo, einem Befürworter einer sinnvollen Nutzbarmachung einer reichhaltigen Datenfülle. Und was soll man sagen? Irgendwie hatten ja beide mit ihren Positionen recht. Letztendlich wurde die DSGVO zu einem weltweiten Vorbild für eine Datenschutzkultur. Allen voran erhob sich Microsoft zum moralischen Anführer der Digitalwirtschaft indem es die Vorgaben der europäischen Verordnung übernahm und zu einem weltweiten Standard für Geschäftsmodelle übertrug. Schließlich wurde aus einer europäischen eine internationale Datenschutzgrundverordnung, die in allen Ländern der Welt, sogar in China, zur Anwendung kam.

Der 25. Mai wurde überall auf der Welt zum Feiertag, dem Dataprotection Day, erklärt. Doch Zeit zum Feiern und ausschlafen hatte an diesem Tag eigentlich niemand. Denn ein vom Oberverwaltungericht Hamburg gefälltes Referenzurteil hatte dazu geführt, dass jeder datenverarbeitende Dienst verpflichtet wurde den Nutzern einmal im Jahr über das Aufpoppen eines sogenannten Data-Delete-Banners (DDB) die Möglichkeit zu geben, die Löschung aller Daten, die älter als 27 Monate waren, zur Kenntnis zu nehmen oder der Löschung zu widersprechen. Im DDB konnte man mit einem einfachen Klick auf den Okay-Button die Löschung der Daten zur Kenntnis nehmen, damit wurde dann unmittelbar die von der Gesetzgebung vorgeschrieben unwiderrufliche Löschung der Daten durchgeführt. Würde man jedoch auf den Erhalt der Daten bestehen wollen, musste ein mehrstufiges Verifizierungsverfahren durchlaufen werden. Dies bestand aus einer 42 Seiten umfassenden Erklärung, die hauptsächlich mit vielen Fachbegriffen über die Risiken eines Datenerhalts aufklärte. Dass der Text auch tatsächlich gelesen wurde musste mit einem auf Eye-Tracking basierenden Verfahren validiert werden. Dies hatte zur Folge, dass das Lesen auch wirklich lange dauerte. Zusätzlich wurde mit einem Double-Optin sowie mit einer Tripple‑Factor‑Authentifizierung die Einwilligung zur Datenerhaltungs-Bestätigungs-Bestätigung abgesichert. Erst dann konnte der Dienstanbieter ältere personenbezogenen Daten oder besondere Arten der personenbezogenen Daten erhalten. Durch die technischen Möglichkeiten mit Big Data galt damals jedoch so ziemlich alles als besondere Art der personenbezogenen Daten und alle Daten gehörten wegen einer Reform des Dateneigentumsgesetztes den Nutzern der Dienste. Somit verbrachten die Menschen überall auf der Welt an jedem 25. Mai eines jeden Jahres den ganzen Tag damit hunderte von Okay-Buttons in den Data-Delete-Bannern anzuklicken, um ab dem darauffolgenden Tag wieder alle Dienste nutzen zu können. Der 26.5. eines jeden Jahres war in der damaligen Zeit im Übrigen der Tag mit der höchsten Anzahl von Krankmeldung von Arbeitnehmern, weil sie vom Vortag durch das viele Klicken alle völlig erschöpft waren und an depressiven Verstimmungen litten.

Am 7. August 2072 trat zum Glück eine umfassende Reform der weltweiten Datenschutzgrundverordnung in Kraft. An die Stelle der DSGVO trat die Human Intelligent and Meaningful Data Usage Regulation (HIMDUR). Die Aufräumarbeiten dauerten Jahrzehnte bis weltweit alle IT Systeme an die neue Verordnung angepasst waren und alle Menschen sowie alle Institutionen vom vollen Nutzen profitieren konnten.

Schließlich wurde der 7. August daher zum weltweiten HIMDUR-Feiertag erklärt. An diesem Tag wird daher weltweit stets auf vielen Festen die intelligente Datennutzung zu humanen und sinnvollen Zwecken gefeiert. Zu einer besonderen Tradition an diesem Festtag ist es geworden besonders peinliche Selfies von sich und nahestehenden Menschen an unbekannte Personen in der Welt zu verschicken. Sorgen wegen eines möglichen Missbrauchs der Selfies hat dabei niemand, weil die Umsetzung der HIMDUR zu einem uneingeschränkten Vertrauen in die Cyber-Sicherheit geführt hat. Denn der Einsatz von Blockchain-Technologie, künstliche superintelligente Daten-Wächter, und persönliche Digitale Assistenten in der Rolle von Daten-Treuhändern verhindern einen Missbrauch von Daten, indem sie in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai diese Daten zwar nicht löschen, sondern stattdessen in ein historisches Big Data Archiv verschieben. Dort liegen die Daten mit Sperrfristen, so dass sie zukünftig von Historikern nach Ablauf der Fristen wieder ausgegraben und für Datenanalysen herangezogen werden können.


Bis hierher ist dies eine erfundene Geschichte!

Doch vielleicht könnte die Europäische-Datenschutzverordnung tatsächlich ein Killer für Erkenntnisse über das 21. Jahrhundert durch die Geschichtswissenschaften via Datenanalyse im 22. Jahrhundert werden?

Ist es vielleicht an der Zeit daher intensiver über ein hoch sicheres Big Data Archiv für historische Daten als digitales Kulturgedächtnis zur Sicherung des digitalen Kulturerbes nachzudenken, um die wertvollen von den Menschen im 21. Jahrhundert generierten Daten für zukünftige Generationen von Wissenschaftlern und Historikern zu erhalten. Sicherlich hätte ein solches Archiv mindestens ein Speicherplatz- sowie ein Finanzierungsproblem zu lösen, um Realität werden zu können. Auch die Anforderungen an die Sicherheit würden eine große Herausforderung darstellen. Der Zugriff auf Daten aus dem Archiv dürfte natürlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Sperr- bzw. Schutzfristen, wie sie im Archivwesen auch heute insbesondere für personenbezogene Daten üblich sind, möglich sein. Ein solches Archiv erscheint eine durchaus sinnvolle Sache zu sein. Denn schließlich wissen heutige Historiker beispielsweise auch nur aus nach seinem Tode aufgetauchten Briefen, dass der Philosoph Martin Heidegger eine Liebesbeziehung mit seiner einstigen Studentin und Politikerin Hanna Arendt hatte. Die Briefe der Menschen von heute und morgen sind jedoch überwiegend Messenger-Nachrichten, Posts, Likes oder Tweets.

Und auch ohne einen Blick in die Zukunft zu werfen, ist klar, dass Big Data Anwendungsfälle in der heutigen Zeit eine reichhaltige Datenfülle benötigen. Denn nur mit einer intelligenten Verknüpfung von reichlich Daten und deren Analyse, beispielsweise in der medizinischen Diagnostik, können neue und nützliche Erkenntnisse hervorgebracht werden. Bei einer Datensparsamkeit, bei der Daten für eine weitere Nutzung weggeschlossen, voneinander getrennt sind, nicht erhoben oder gar gelöscht werden, ist das nicht möglich.

Der Position des einen Lagers nach ist die #DSGVO dennoch die notwendige Zumutung, um “die Selbstbestimmung im Zeitalter umfassender Informationsverarbeitung zu bewahren”. Der Schutz der Daten ist wichtig, auch die informationelle Selbstbestimmung sowie das Recht auf Privatheit sind wichtig. Gehören den Nutzern von digitalen Diensten jedoch wirklich die Daten, die sie durch ihre Nutzung dabei erzeugen? Liegen die Eigentumsrechte vielleicht bei der „Way of the Future“, der Kirche der Dataisten, die dort einer zukünftigen künstlichen Superintelligenz huldigen wollen. Oder liegen die Eigentumsrechte eher bei allen Menschen, gehen damit insbesondere auf unsere Nachfahren über, damit sie von Historikern im nächsten Jahrhundert analysiert werden können, und wären somit Commons. Die Frage nach dem Dateneigentum ist also bisher nicht klar und nicht abschließend sinnvoll beantwortet. Doch was das genau im Digitalzeitalter bedeutet, sollte erneut tiefer auch datenphilosophisch hinterfragt werden, um daraus legale Ableitungen machen zu können. Die #DSGVO könnte dazu jedenfalls den Stein ins Rollen bringen. Ein möglicher Ansatz dazu ist das Konzept eines„relationalen Dateneigentums“ und einer „relativen Privatheit“ von Daten wie es im Artikel „Informationen, Daten und ihre guten Beziehungen“ erläutert wird.

Was eine #DSGVO und ein neues Dateneigentums-Gesetzt jedenfalls nicht dürfen, ist die Informationsfreiheit einzuschränken. Sie darf auch nicht eine menschenwürdige, sinnvolle und intelligente Speicherung sowie Nutzung von Daten heute und in Zukunft verhindern.

Ich freue mich auf ein Feedback hierzu … auch gerne auf Twitter: @SaschaBerger

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